Wir ersetzen Ihnen grundsätzlich den Neuwert. Eine Begrenzung durch eine Versicherungssumme gibt es nicht. Auch wenn steigende Preise den Wert Ihres Hauses mit der Zeit erhöhen.
Voraussetzung ist, die Angaben in Ihrem Antrag – zum Beispiel zu Wohnfläche und Bauweise – entsprechen den tatsächlichen Verhältnissen. Auch spätere An- und Umbauten am Haus müssen Sie uns sofort mitteilen.
Bei uns haben Sie keine feste Versicherungssumme. Stattdessen leisten wir im Schadenfall bis zum Neubauwert. Der ergibt sich aus Größe, Ausstattung und Ausbau Ihres Gebäudes. Ihr Versicherungsschutz passt sich so automatisch der Entwicklung der Baupreise an.
Für bestimmte Positionen und Leistungen können aber Entschädigungsgrenzen gelten.
Der Neubau-Rabatt bietet Ihnen:
Der Neukauf-Rabatt gilt für Häuser, die Sie in den letzten zwei Jahren erworben haben. Er bietet Ihnen
„Fahrlässigkeit“ ist unachtsames Verhalten. „Grobe Fahrlässigkeit“ ist – einfach ausgedrückt – eine schwere Form von Fahrlässigkeit. Also besonders nachlässiges oder leichtsinniges Verhalten. Darunter fallen zum Beispiel diese Fälle:
In diesen Fällen darf die Versicherung nach dem Gesetz die Entschädigung kürzen – und viele tun das. Dabei wird berücksichtigt, wie stark das fahrlässige Handeln zum Schaden beigetragen hat.
Anders in unserer Wohngebäudeversicherung: Hier sind Schäden durch grob fahrlässiges Handeln abgesichert. Absichtlich verursachte Schäden bleiben dagegen ausgeschlossen.
Wir versichern Ihren Neubau während der Bauphase gegen die Gefahren Feuer sowie Sturm und Hagel. Neben dem Wohnhaus sind auch dazugehörige Garagen und Carports versichert. Außerdem haben Sie Schutz für Baustoffe und Bauteile, die auf Ihrem Grundstück lagern.
Die beitragsfreie Rohbauversicherung läuft, bis Ihr Haus bezugsfertig hergestellt ist – längstens jedoch 24 Monate.
Ab Baubeginn sind Sie gegen Feuerschäden versichert. Sie haben auch Schutz bei Sturm und Hagel mit uns vereinbart? Dann beginnt Ihr Versicherungsschutz, sobald das Dach fertig eingedeckt ist und alle Außentüren und Fenster eingesetzt sind.
Ihr Schutz ab Bezugsfertigkeit
Ihr Haus ist bezugsfertig? Dann wird die Rohbauversicherung zur Wohngebäudeversicherung. Ihr Haus ist dann gegen alle Gefahren geschützt, die Sie beantragt haben. Das können zum Beispiel Leitungswasser, Rohrbruch und Frost oder weitere Naturgefahren sein. Beiträge zahlen Sie erst ab diesem Zeitpunkt.
Manche Häuser brauchen mehr Schutz. Das kann an der hochwertigen Ausstattung, dem Bach in der Nähe oder den Solarzellen auf dem Dach liegen. Nichts leichter als das: Ergänzen Sie einfach Ihre Wohngebäudeversicherung Classic günstig.
Extreme Wetterlagen treten immer öfter auf. Auch Überschwemmungen durch heftige Regenfälle häufen sich. Mit der Versicherung gegen weitere Naturgefahren sichern Sie Ihr Haus gegen folgende Gefahren ab:
Es gilt eine Selbstbeteiligung von 500 Euro.
Abgesichert sind Sie bei uns nach einer Wartezeit von 14 Tagen. Die Wartezeit läuft ab Eingang Ihres Antrags bei uns.
Nicht versichert sind unter anderem Schäden durch
Es kann ganz schnell gehen: Ein Windstoß knallt das offene Fenster zu und ein Riss geht mitten durch die Scheibe. Unsere Glasversicherung ersetzt Bruchschäden an Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff.
Bei Einfamilienhäusern haben Sie Versicherungsschutz für:
Bei Zweifamilienhäusern haben Sie Versicherungsschutz für:
Wir zahlen auch die Kosten für die Entsorgung der zerbrochenen Scheiben und – falls nötig – die Notverglasung.
Nicht versichert sind:
Auch bei Neubauten ist die Glasversicherung sinnvoll – und zwar bereits vor dem Einzug. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem abgeschlossenen Einbau der Scheiben.
Wohngebäude PLUS erweitert Ihren Versicherungsschutz auf Schäden
Zudem übernehmen wir im Rahmen der Wohngebäude Classic PLUS die Kosten für
Mit unserer Allgefahrendeckung sind fast alle Schäden versichert.
Das sind zum Beispiel:
Bei Photovoltaikanlagen ersetzen wir außerdem:
Was gibt es bei den Anlagen zu beachten?
Was ist nicht versichert?
Als Bauherr muss man sich um viele Dinge kümmern. Denken Sie beispielsweise an die Sicherung der Baustelle sowie an Beleuchtung oder das Räumen und Streuen im Winter. Schnell kann es durch Unachtsamkeit zu einem teuren Schaden kommen.
Unsere Bauherren-Haftpflichtversicherung schützt Sie bis 15 Mio. € bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Ihr Bauvorhaben können Sie bei uns versichern, wenn
Sie führen einen Teil der Bauarbeiten selbst aus? Gegen einen geringen Zusatzbeitrag versichern wir auch Ihre Eigenleistung mit, und zwar bis zu 20% der Bausumme.
Den Beitrag zahlen Sie einmalig und das für einen Zeitraum bis zu 3 Jahren Bauzeit.
Beispiel: Ein Windstoß zieht die Tür zu. Sie stehen draußen – und der Schlüssel liegt drinnen. Mit dem Haus- und Wohnungsschutzbrief ist die unangenehme Situation schnell gelöst: Ein Schlüsseldienst öffnet Ihnen die Tür.
Der Haus- und Wohnungsschutzbrief hilft Ihnen ganz praktisch. Zum Beispiel bei diesen Notfällen daheim:
Für Ihre schnelle Hilfe zuhause arbeiten wir mit qualifizierten Dienstleistern in ganz Deutschland zusammen. Die Kosten bezahlen wir bis zu 500 Euro je Schadenfall — maximal 1.500 Euro im Jahr. Die Kinderbetreuung und das Dokumentendepot erledigen wir für Sie ohne Kostenbegrenzung. Sie müssen uns die Organisation der Hilfsleistung überlassen.
Haben Sie Versicherungsschutz für Schäden durch Leitungswasser in der Wohngebäudeversicherung abgeschlossen? Dann sind Sie gegen Schäden durch folgende Ursachen abgesichert:
Mit dem Versicherungsschutz für Schäden durch Sturm und Hagel sind Sie gegen folgende Fälle abgesichert:
Extreme Wetterlagen treten immer öfter auf. Auch Überschwemmungen durch heftige Regenfälle häufen sich. Mit der Versicherung gegen weitere Naturgefahren sichern Sie Ihr Haus gegen folgende Gefahren ab:
Es gilt eine Selbstbeteiligung von 500 Euro.
Nicht versichert sind unter anderem Schäden durch
Außerhalb versicherter Gebäude gilt der Schutz bei Frost- und sonstigen Bruchschäden nicht für alle Rohre. Mit unserem Erweiterten Versicherungsschutz sichern Sie die wichtigsten Rohre ab.
Auf dem Versicherungsgrundstück:
Außerhalb des Versicherungsgrundstücks, wenn Sie die Gefahr für die Rohre tragen:
Nicht versichert sind Rohre, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen.
Die Entschädigung ist je Versicherungsjahr auf 10.000 Euro begrenzt. Je Versicherungsfall gilt eine Selbstbeteiligung von 1.000 Euro
Ihr Zuhause ist vom Keller bis zum Dach abgesichert. Neben dem Gebäude sind auch weitere Sachen mitversichert – vorausgesetzt diese befinden sich auf Ihrem Grundstück oder sind mit dem Haus fest verbunden. Dazu zählen:
In der Regel springen beide Versicherungen bei den gleichen Schadenursachen ein. Sie unterscheiden sich nur bei den versicherten Gegenständen:
Die Hausratversicherung schützt Ihre persönlichen Sachen und bewegliche Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände. Zum Beispiel Ihre Kleidung, Möbel oder die neue Heimkinoanlage.
Die Wohngebäudeversicherung bezahlt Schäden an Ihrem Gebäude, an fest verbauten Gebäudeteilen und an Grundstücksbestandteilen. Dazu zählen das Dach, die Heizungsanlage oder der Gartenzaun.
Hauseigentümern, die ihre Immobilie selbst bewohnen, empfehlen wir den Abschluss der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung. Der Schutz der beiden Versicherungen ergänzt sich und Ihr Zuhause ist umfassend abgesichert.
In folgenden Fällen können wir Ihr Haus nicht versichern:
Sie haben ein solches Haus? Gerne prüft die HUK-COBURG, ob sie den Versicherungsschutz übernehmen kann. Rufen Sie einfach kostenlos an unter 0800-2 153 153
Ihr Gartenhaus bis 20 Quadratmeter Grundfläche ist in unserer Wohngebäudeversicherung beitragsfrei mitversichert. Ihr Gartenhaus muss sich auf demselben Grundstück wie Ihr Wohnhaus befinden.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie Ihre Immobilie gegen Unwetter absichern können. Dazu gehören die finanzielle Absicherung durch Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung und dem Zusatzbaustein der Elementarschadenversicherung. Aber auch präventive Maßnahmen, um mögliche Schäden an Ihrem Eigenheim im Falle eines Unwetters zu verhindern oder abzumildern, sind möglich und sinnvoll.
Weitere Information zu diesen Themen finden Sie auf unserer Seite für Schadenprävention.